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Kapitalertragsteuer-Rechner

Berechne die Steuer auf Gewinne aus Aktien, ETFs, Fonds, Dividenden und Zinsen - inklusive Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung, Soli und Kirchensteuer.

Gewinn vor Steuern

5.000 €

Steuern insgesamt

659 €

Gewinn nach Steuern

4.341 €

Bei einem Kapitalgewinn von 5.000 € entstehen unter den angegebenen Annahmen Steuern in Höhe von 659 €. Nach Steuern verbleibt ein Gewinn von 4.341 €. Das entspricht einer effektiven Steuerbelastung von 13,2 % des Bruttogewinns.

Teilfreistellung (30 %)

1.500 €

Angewendeter Freibetrag

1.000 €

Steuerpflichtiger Gewinn

2.500 €

Kapitalertragsteuer (25 %)

625 €

Solidaritätszuschlag

34 €

So teilt sich dein Bruttogewinn auf

Was dieser Rechner macht

Dieser Rechner zeigt dir transparent, wie viel Steuer auf einen Gewinn aus Kapitalanlagen anfällt und wie viel netto übrig bleibt. Er berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag, die Teilfreistellung bei Fonds und ETFs, den Solidaritätszuschlag und optional die Kirchensteuer. Er dient ausschließlich der Information - er ist keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Die endgültige steuerliche Bewertung bleibt bei dir bzw. deinem Steuerberater.

Was ist Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf Erträge aus privatem Kapitalvermögen in Deutschland. Sie wird als sogenannte Abgeltungsteuer mit einem pauschalen Satz von 25 % erhoben - unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Depotbanken führen sie in der Regel automatisch an das Finanzamt ab; die Steuerpflicht ist damit für die meisten Anleger "abgegolten".

Welche Kapitalerträge werden besteuert?

Unter die Steuer fallen insbesondere:

Eine Haltedauer spielt dabei keine Rolle: Anders als bei Immobilien gibt es für Wertpapiere seit 2009 keine Spekulationsfrist - Kursgewinne sind unabhängig davon steuerpflichtig, wie lange du die Papiere gehalten hast.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Der Steuersatz beträgt 25 % auf den steuerpflichtigen Gewinn. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und - sofern du kirchensteuerpflichtig bist - die Kirchensteuer. In Summe ergibt sich:

  • ohne Kirchensteuer: 26,375 % (25 % + 5,5 % Soli auf die Steuer),
  • mit 8 % Kirchensteuer: rund 27,82 %,
  • mit 9 % Kirchensteuer: rund 27,99 %.

Diese Prozentsätze beziehen sich auf den steuerpflichtigen Gewinn - also auf den Betrag, der nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag übrig bleibt.

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag stellt einen Teil deiner Kapitalerträge steuerfrei. Er beträgt seit 2023 1.000 € pro Person und Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Erst der Gewinn oberhalb dieses Freibetrags wird besteuert. Im Rechner gibst du an, wie viel deines Pauschbetrags du bereits anderweitig genutzt hast - der verbleibende Rest wird auf den eingegebenen Gewinn angewendet.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, bis zu welchem Betrag sie deine Kapitalerträge steuerfrei stellen soll - im Rahmen deines Sparer-Pauschbetrags. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank auch auf Erträge unterhalb des Pauschbetrags zunächst Steuer ab, die du dir dann über die Steuererklärung zurückholen musst. Du kannst deinen Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nie mehr als den Höchstbetrag freistellen.

Wie werden ETFs besteuert?

Gewinne und Ausschüttungen aus ETFs unterliegen ebenfalls der Kapitalertragsteuer - allerdings profitieren viele ETFs von der Teilfreistellung (siehe nächstes Kapitel). Bei thesaurierenden ETFs, die Erträge automatisch wieder anlegen, wird zusätzlich jährlich eine Vorabpauschale angesetzt; dieser Rechner betrachtet den realisierten Gewinn und bildet die Vorabpauschale bewusst nicht ab (siehe "Grenzen des Rechners").

Was ist die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) stellt einen festen Anteil der Erträge aus Investmentfonds steuerfrei, um die bereits auf Fondsebene gezahlten Steuern auszugleichen. Die Sätze:

  • Aktienfonds / Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil): 30 %,
  • Mischfonds (mindestens 25 % Aktienanteil): 15 %,
  • Immobilienfonds: 60 % bzw. 80 % (in diesem Rechner nicht abgebildet).

Direkt gehaltene Einzelaktien, Zinsen und sonstige Erträge erhalten keine Teilfreistellung - sie ist ein Merkmal von Investmentfonds, nicht von Direktanlagen. Bei einem Aktien-ETF-Gewinn von 10.000 € bleiben dank der 30 %-Teilfreistellung also 3.000 € von vornherein steuerfrei.

Wie werden Aktiengewinne besteuert?

Kursgewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien werden voll mit 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) besteuert - ohne Teilfreistellung. Steuerpflichtig ist der Gewinn, also die Differenz aus Verkaufserlös und Kaufkurs (inklusive Anschaffungsnebenkosten). Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (eigener Verlustverrechnungstopf).

Wie werden Dividenden versteuert?

Dividenden aus Einzelaktien sind in voller Höhe kapitalertragsteuerpflichtig - ebenfalls ohne Teilfreistellung. Die Bank behält die Steuer direkt bei der Ausschüttung ein. Bei ausländischen Dividenden kann zusätzlich eine ausländische Quellensteuer anfallen, die teilweise angerechnet wird; dieser Rechner betrachtet den inländischen Steuerabzug und bildet die Anrechnung ausländischer Quellensteuer nicht ab.

Wie werden Zinsen versteuert?

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen zählen zu den Kapitalerträgen und werden mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert - ohne Teilfreistellung. Auch hier gilt der Sparer-Pauschbetrag: Liegen deine gesamten Kapitalerträge darunter, fällt keine Steuer an.

Welche Rolle spielt der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Kapitalertragsteuer - nicht des Gewinns. Auf Kapitalerträge wird er weiterhin erhoben, auch nachdem er bei der regulären Einkommensteuer für die meisten Steuerzahler entfallen ist. Bei 25 % Kapitalertragsteuer entspricht der Soli also 1,375 % des steuerpflichtigen Gewinns.

Wann fällt Kirchensteuer an?

Kirchensteuer fällt an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist. Sie beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Kapitalertragsteuer. Wichtig: Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar. Deshalb ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer bei Kirchensteuerpflicht nach der gesetzlichen Formel Steuer = e / (4 + k) (siehe unten). Der Rechner setzt diese Formel exakt um - viele einfache Rechner rechnen stattdessen 25 % und schlagen die Kirchensteuer additiv obendrauf, was die Belastung leicht überschätzt.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung?

Verluste aus Kapitalanlagen mindern deine steuerpflichtigen Gewinne. Dabei gibt es getrennte Verrechnungstöpfe: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, während sonstige Verluste (z. B. aus Fonds) mit den übrigen Kapitalerträgen verrechenbar sind. Nicht genutzte Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen. Im Rechner kannst du unter den erweiterten Optionen verrechenbare Verluste eingeben; er nimmt vereinfachend an, dass diese mit dem eingegebenen Gewinn verrechnet werden dürfen (siehe "Grenzen des Rechners").

Wie rechnet dieser Rechner? (Formeln)

Die Berechnung erfolgt in fünf Schritten:

  1. Teilfreistellung: Ertrag nach Teilfreistellung = Gewinn × (1 − Teilfreistellungssatz).
  2. Verlustverrechnung: Ertrag = max(0, Ertrag nach Teilfreistellung − Verluste).
  3. Sparer-Pauschbetrag: angewendeter Freibetrag = min(Ertrag, Höchstbetrag − bereits genutzt), daraus steuerpflichtiger Gewinn e = Ertrag − angewendeter Freibetrag.
  4. Steuer (§ 32d Abs. 1 EStG): Kapitalertragsteuer = e / (4 + k) mit k = Kirchensteuersatz (0, 0,08 oder 0,09). Bei k = 0 ergibt das exakt 25 %. Solidaritätszuschlag = 5,5 % × Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer = k × Kapitalertragsteuer.
  5. Ergebnis: Gesamtsteuer = Kapitalertragsteuer + Soli + Kirchensteuer, Nettogewinn = Bruttogewinn − Gesamtsteuer, effektive Steuerquote = Gesamtsteuer / Bruttogewinn.

Beispielrechnung

Du hast 5.000 € Kursgewinn mit einem Aktien-ETF erzielt, keinen Freibetrag anderweitig genutzt, bist nicht kirchensteuerpflichtig:

  • Teilfreistellung 30 %: 1.500 € bleiben steuerfrei → 3.500 € Ertrag.
  • Sparer-Pauschbetrag: −1.000 € → 2.500 € steuerpflichtiger Gewinn.
  • Kapitalertragsteuer 25 %: 625 €.
  • Solidaritätszuschlag 5,5 %: 34,38 €.
  • Gesamtsteuer: 659,38 €, Nettogewinn: 4.340,62 €.
  • Effektive Steuerbelastung: rund 13,2 % des Bruttogewinns.

Ein gleich hoher Gewinn aus Einzelaktien (ohne Teilfreistellung) würde dagegen rund 1.055 € Steuer verursachen - der Unterschied zeigt, wie stark Teilfreistellung und Freibetrag wirken.

Wie interpretiert man das Ergebnis?

Oben siehst du die drei wichtigsten Werte: Gewinn vor Steuern, Steuern insgesamt und Gewinn nach Steuern. Der farblich hervorgehobene Wert ist der Nettogewinn. Darunter erläutert ein Satz die effektive Steuerbelastung. Die Detail-Kacheln schlüsseln auf, wie sich die Steuer zusammensetzt (Teilfreistellung, Freibetrag, steuerpflichtiger Gewinn, Kapitalertragsteuer, Soli, Kirchensteuer). Das Balkendiagramm zeigt anschaulich, welcher Anteil des Bruttogewinns dir bleibt und welcher auf die einzelnen Steuerarten entfällt.

Grenzen des Rechners

  • Der Rechner bildet den Regelfall der privaten Abgeltungsteuer ab. Nicht berücksichtigt werden u. a.: die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, die Anrechnung ausländischer Quellensteuer, die Günstiger­ prüfung (persönlicher Steuersatz unter 25 %) sowie die genaue Trennung der Verlustverrechnungstöpfe.
  • Die Verlustverrechnung wird vereinfacht als Minderung des eingegebenen Gewinns modelliert; ob die Verluste tatsächlich verrechenbar sind, hängt vom jeweiligen Verrechnungstopf ab.
  • Es wird der aktuelle Rechtsstand (25 % Abgeltungsteuer, 1.000 €/2.000 € Sparer-Pauschbetrag, 5,5 % Soli) angenommen. Steuerrecht ändert sich - prüfe die Werte bei Bedarf.
  • Der Rechner ersetzt keine Steuererklärung und keine Beratung.

Haftungshinweis

Dieser Rechner dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuerberatung und keine Anlageberatung dar und ersetzt weder die individuelle Beratung durch einen Steuerberater noch die verbindliche Festsetzung durch das Finanzamt. Trotz sorgfältiger Berechnung kann keine Gewähr für die Richtigkeit im Einzelfall übernommen werden. Für deine konkrete steuerliche Situation ist eine fachkundige Beratung maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) beträgt 25 % auf den steuerpflichtigen Kapitalgewinn. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und - bei Kirchensteuerpflicht - 8 % oder 9 % Kirchensteuer. In Summe ergibt sich eine Belastung von 26,375 % ohne Kirchensteuer, mit Kirchensteuer rund 27,82 % bis 27,99 % des steuerpflichtigen Gewinns.

Wann muss ich Kapitalertragsteuer zahlen?

Sobald deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) übersteigen. In der Regel behält deine Depotbank die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Liegen deine Erträge unter dem Pauschbetrag und hast du einen Freistellungsauftrag erteilt, fällt keine Steuer an.

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag stellt 1.000 € deiner Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren). Erst der Gewinn oberhalb dieses Betrags wird besteuert. Im Rechner gibst du an, wie viel du bereits genutzt hast - der Rest wird auf den eingegebenen Gewinn angewendet.

Wie werden ETFs versteuert?

Gewinne und Ausschüttungen aus ETFs unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 %. Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienanteil profitieren jedoch von der Teilfreistellung: 30 % der Erträge bleiben steuerfrei. Bei thesaurierenden ETFs kommt zusätzlich die jährliche Vorabpauschale hinzu, die dieser Rechner nicht abbildet.

Sind Aktiengewinne steuerpflichtig?

Ja. Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind in voller Höhe kapitalertragsteuerpflichtig - ohne Teilfreistellung. Eine Haltedauer spielt keine Rolle: Für Wertpapiere gibt es seit 2009 keine Spekulationsfrist mehr. Steuerpflichtig ist der Gewinn oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.

Wie werden Dividenden versteuert?

Dividenden aus Einzelaktien werden voll mit 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) besteuert, ohne Teilfreistellung. Die Bank behält die Steuer direkt bei der Ausschüttung ein. Bei ausländischen Dividenden kann zusätzlich Quellensteuer anfallen, die teilweise angerechnet wird.

Wie werden Zinsen besteuert?

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen zählen zu den Kapitalerträgen und werden mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert - ohne Teilfreistellung. Auch für Zinsen gilt der Sparer-Pauschbetrag: Bleiben deine gesamten Kapitalerträge darunter, fällt keine Steuer an.

Was ist die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung stellt einen festen Anteil der Erträge aus Investmentfonds steuerfrei, um bereits auf Fondsebene gezahlte Steuern auszugleichen. Bei Aktienfonds/-ETFs sind es 30 %, bei Mischfonds 15 %. Direkt gehaltene Aktien, Zinsen und sonstige Erträge erhalten keine Teilfreistellung.

Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe deines Sparer-Pauschbetrags steuerfrei zu stellen. Du kannst den Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen, insgesamt aber nie mehr als 1.000 € (bzw. 2.000 €) freistellen. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank auch auf kleine Erträge Steuer ab, die du dir über die Steuererklärung zurückholen musst.

Kann ich Kapitalverluste verrechnen?

Ja. Verluste aus Kapitalanlagen mindern deine steuerpflichtigen Gewinne. Dabei gibt es getrennte Verrechnungstöpfe: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, sonstige Verluste mit den übrigen Kapitalerträgen. Nicht genutzte Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen. Im Rechner kannst du verrechenbare Verluste unter den erweiterten Optionen eintragen.

Warum wird Solidaritätszuschlag berechnet?

Auf Kapitalerträge wird der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben, auch nachdem er bei der regulären Einkommensteuer für die meisten Steuerzahler entfallen ist. Er beträgt 5,5 % der Kapitalertragsteuer - also 1,375 % des steuerpflichtigen Gewinns bei 25 % Steuersatz.

Wie beeinflusst die Kirchensteuer die Steuer?

Bist du kirchensteuerpflichtig, kommen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Kapitalertragsteuer hinzu. Weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer nach der Formel e / (4 + k). Die Gesamtbelastung steigt dadurch auf rund 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %) des steuerpflichtigen Gewinns.

Muss ich Kapitalerträge selbst versteuern?

Bei inländischen Depots behält die Bank die Steuer automatisch ein - du musst dann nichts weiter tun. Bei ausländischen Depots, nicht genutzten Verlusttöpfen oder wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung), kann eine Angabe in der Steuererklärung sinnvoll oder nötig sein. Dieser Rechner bildet den automatischen Steuerabzug ab.

Welche Kapitalanlagen fallen unter die Steuer?

Unter die Kapitalertragsteuer fallen Kursgewinne aus Aktien, ETFs und Fonds, Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen aus Tages- und Festgeld sowie Anleihen und sonstige Kapitalerträge. Im Rechner wählst du die Anlageart aus, weil davon die Teilfreistellung abhängt.

Spielt die Haltedauer für die Steuer eine Rolle?

Nein. Für Wertpapiere wie Aktien, ETFs und Fonds gibt es seit 2009 keine Spekulationsfrist mehr - Kursgewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Deshalb fragt dieser Rechner die Haltedauer bewusst nicht ab; sie hätte keinen Einfluss auf das Ergebnis.

Wie berechnet der Rechner die Steuer?

Der Rechner zieht zunächst die Teilfreistellung (bei Fonds/ETFs) und verrechenbare Verluste ab, wendet dann den verbleibenden Sparer-Pauschbetrag an und ermittelt daraus den steuerpflichtigen Gewinn. Darauf berechnet er die Kapitalertragsteuer nach § 32d EStG (bei Kirchensteuer über die ermäßigte Formel e / (4 + k)), zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Alle Formeln sind im Text oben dokumentiert.

Ersetzt dieser Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Der Rechner liefert eine transparente, fachlich korrekte Berechnung des Regelfalls, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung und keine Steuererklärung. Sonderfälle wie Vorabpauschale, ausländische Quellensteuer oder Günstigerprüfung bildet er nicht ab. Für deine konkrete Situation ist eine fachkundige Beratung maßgeblich.

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen ausschließlich der Information und Orientierung und stellen keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle professionelle Beratung. Für zukünftige Entwicklungen (z. B. Renditen, Zinssätze oder Kurse) besteht keine Garantie - angenommene oder vergangene Werte sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.