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Steuern & Abgaben

Verlustverrechnung

Definition

Verlustverrechnung bezeichnet das Aufrechnen von Verlusten aus Kapitalanlagen mit steuerpflichtigen Gewinnen. Dabei gelten getrennte Verrechnungstöpfe: Verluste aus Aktienverkäufen sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, sonstige Verluste mit den übrigen Kapitalerträgen.

Auch bekannt als: Verlustverrechnungstopf, Verlusttopf, Verlustvortrag

Was Verlustverrechnung bedeutet

Verlustverrechnung heißt, dass du Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen aufrechnen darfst - besteuert wird dann nur der verbleibende Nettogewinn. Wer in einem Jahr 3.000 € Gewinn und 1.000 € Verlust erzielt, versteuert also nur 2.000 €. Das senkt die Steuerlast spürbar.

Getrennte Verrechnungstöpfe

Entscheidend ist, dass es getrennte Verrechnungstöpfe gibt:

  • Aktien-Verlusttopf: Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
  • Allgemeiner Verlusttopf: Alle übrigen Verluste (z. B. aus Fonds oder Zertifikaten) sind mit den sonstigen Kapitalerträgen verrechenbar.

Diese Trennung verhindert, dass Aktienverluste beliebig mit Zinsen oder Dividenden verrechnet werden.

Verlustvortrag

Verluste, die sich in einem Jahr nicht vollständig verrechnen lassen, gehen nicht verloren: Sie werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen und dort mit künftigen Gewinnen verrechnet. Banken führen die Verlusttöpfe automatisch; für die Verrechnung über verschiedene Banken hinweg brauchst du eine Verlustbescheinigung und die Steuererklärung.

Wichtige Hinweise

  • Die Trennung der Töpfe wird in vereinfachten Rechnern oft nicht abgebildet - prüfe im Einzelfall, welche Verluste tatsächlich verrechenbar sind.
  • Eine Verlustbescheinigung muss meist bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden, wenn du Verluste über Institute hinweg verrechnen willst.

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