Steuern & Abgaben
Verlustverrechnung
Definition
Verlustverrechnung bezeichnet das Aufrechnen von Verlusten aus Kapitalanlagen mit steuerpflichtigen Gewinnen. Dabei gelten getrennte Verrechnungstöpfe: Verluste aus Aktienverkäufen sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, sonstige Verluste mit den übrigen Kapitalerträgen.
Auch bekannt als: Verlustverrechnungstopf, Verlusttopf, Verlustvortrag
Was Verlustverrechnung bedeutet
Verlustverrechnung heißt, dass du Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen aufrechnen darfst - besteuert wird dann nur der verbleibende Nettogewinn. Wer in einem Jahr 3.000 € Gewinn und 1.000 € Verlust erzielt, versteuert also nur 2.000 €. Das senkt die Steuerlast spürbar.
Getrennte Verrechnungstöpfe
Entscheidend ist, dass es getrennte Verrechnungstöpfe gibt:
- Aktien-Verlusttopf: Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
- Allgemeiner Verlusttopf: Alle übrigen Verluste (z. B. aus Fonds oder Zertifikaten) sind mit den sonstigen Kapitalerträgen verrechenbar.
Diese Trennung verhindert, dass Aktienverluste beliebig mit Zinsen oder Dividenden verrechnet werden.
Verlustvortrag
Verluste, die sich in einem Jahr nicht vollständig verrechnen lassen, gehen nicht verloren: Sie werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen und dort mit künftigen Gewinnen verrechnet. Banken führen die Verlusttöpfe automatisch; für die Verrechnung über verschiedene Banken hinweg brauchst du eine Verlustbescheinigung und die Steuererklärung.
Wichtige Hinweise
- Die Trennung der Töpfe wird in vereinfachten Rechnern oft nicht abgebildet - prüfe im Einzelfall, welche Verluste tatsächlich verrechenbar sind.
- Eine Verlustbescheinigung muss meist bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden, wenn du Verluste über Institute hinweg verrechnen willst.
Verwandte Begriffe
Abgeltungsteuer
Die pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Begriff verstehen →Kursgewinn
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Wertpapiers über dem Kaufkurs - steuerpflichtig ohne Spekulationsfrist.
Begriff verstehen →Aktie
Ein Anteil an einem Unternehmen - mit Beteiligung an Gewinn und Wertentwicklung.
Begriff verstehen →