Steuern & Abgaben
Abgeltungsteuer
Definition
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Kapitalertragsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge in Deutschland. Banken führen sie direkt an das Finanzamt ab - die Steuerpflicht ist damit in der Regel 'abgegolten'.
Auch bekannt als: Kapitalertragsteuer, Abgeltungssteuer
Wie die Abgeltungsteuer funktioniert
Auf private Kapitalerträge - Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und realisierte Kursgewinne - fällt in Deutschland eine pauschale Steuer von 25 % an, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Effektiv sind das rund 26,4 % (ohne Kirchensteuer). Das Besondere: Die depotführende Bank berechnet die Steuer und führt sie direkt ab - für die meisten Anleger ist damit alles erledigt, ohne dass Kapitalerträge in der Steuererklärung auftauchen müssen.
Steuerfrei bleibt der Teil der Erträge, der durch den Sparerpauschbetrag gedeckt ist - dafür muss der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegen.
Was besteuert wird - und wann
Besteuert wird immer erst der realisierte Ertrag: Kursgewinne lösen erst beim Verkauf Steuern aus, nicht während des Haltens. Ausnahme sind thesaurierende Fonds: Hier greift die sogenannte Vorabpauschale, eine kleine jährliche Vorab-Besteuerung, die beim späteren Verkauf angerechnet wird. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs stellt die Teilfreistellung zudem 30 % der Erträge steuerfrei - als Ausgleich dafür, dass auf Fondsebene bereits Steuern angefallen sind.
Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist
Die 25 % sind eine Pauschale - wer einen niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz hat (etwa Studierende, Rentner oder Geringverdiener), kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt rechnet dann mit dem persönlichen Satz und erstattet die Differenz. Verschlechtern kann sich dadurch niemand: Ist der persönliche Satz höher, bleibt es automatisch bei den 25 %.
Wichtige Hinweise
- Verluste aus Kapitalanlagen werden mit Gewinnen verrechnet; für Aktienverluste gilt ein eigener Verrechnungstopf.
- Die Rechner auf Kapital-Online weisen Ergebnisse bewusst vor Steuern aus - das tatsächliche Ergebnis nach Abgeltungsteuer liegt entsprechend niedriger.
- Steuerrecht ändert sich: Sätze, Pauschalen und Regeln können vom hier beschriebenen Stand abweichen. Diese Erklärung ersetzt keine Steuerberatung.