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Steuern & Abgaben

Sparerpauschbetrag

Definition

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge in Deutschland: 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.

Auch bekannt als: Sparer-Pauschbetrag, Freibetrag für Kapitalerträge

Was der Sparerpauschbetrag bewirkt

Kapitalerträge - also Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und realisierte Kursgewinne - unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Der Sparerpauschbetrag stellt davon jährlich 1.000 € pro Person steuerfrei; bei zusammen veranlagten Paaren sind es 2.000 €. Er ersetzt zugleich den Abzug tatsächlicher Werbungskosten - Depotgebühren oder Fachliteratur lassen sich daneben nicht zusätzlich geltend machen.

Ein Rechenbeispiel: Wer 1.200 € Zinsen und Dividenden im Jahr erzielt, zahlt nur auf die 200 € oberhalb des Pauschbetrags Steuern - statt rund 316 € werden nur etwa 53 € fällig.

Freistellungsauftrag: So kommt der Freibetrag an

Damit die Bank den Pauschbetrag direkt berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt sie auf jeden Euro Ertrag Steuern ab - die zu viel gezahlte Steuer lässt sich dann nur über die Steuererklärung zurückholen. Wichtig bei mehreren Banken und Brokern: Der Freibetrag kann aufgeteilt werden, die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) aber nicht überschreiten. Sinnvoll ist die Verteilung entsprechend der erwarteten Erträge je Institut.

Den Freibetrag jedes Jahr nutzen

Der Sparerpauschbetrag verfällt am Jahresende - ungenutzte Beträge lassen sich nicht übertragen. Für langfristige Anleger mit thesaurierenden ETFs kann es deshalb sinnvoll sein, den Freibetrag bewusst auszuschöpfen: etwa durch Ausschüttungen, die Vorabpauschale oder das gezielte Realisieren von Gewinnen mit sofortigem Wiederkauf. So wächst der steuerfrei vereinnahmte Anteil des Vermögens Jahr für Jahr - ein kleiner, aber über Jahrzehnte spürbarer Renditebaustein.

Wichtige Hinweise

  • Die Höhe des Pauschbetrags (seit 2023: 1.000 €/2.000 €) kann der Gesetzgeber ändern - vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.
  • Bei Geringverdienern kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll sein, mit der Kapitalerträge auch oberhalb des Pauschbetrags steuerfrei bleiben.
  • Diese Erklärung ersetzt keine Steuerberatung - individuelle Fragen gehören zu Steuerberater oder Finanzamt.

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