Kapital-Online

Geldanlage & Börse

Kursgewinn

Definition

Ein Kursgewinn ist der Gewinn, der beim Verkauf eines Wertpapiers entsteht, wenn der Verkaufskurs über dem Kaufkurs liegt. Bei Aktien, ETFs und Fonds ist er unabhängig von der Haltedauer kapitalertragsteuerpflichtig.

Auch bekannt als: Kursgewinne, Veräußerungsgewinn, Veräußerungsgewinne

Was ein Kursgewinn ist

Ein Kursgewinn entsteht, wenn du ein Wertpapier zu einem höheren Kurs verkaufst, als du es gekauft hast. Er ist die Differenz aus Verkaufserlös und Kaufkurs (jeweils inklusive Nebenkosten wie Ordergebühren). Kursgewinne sind neben Dividenden und Zinsen eine der drei zentralen Ertragsquellen einer Kapitalanlage.

Kursgewinn und Steuer

Bei Aktien, ETFs und Fonds ist der Kursgewinn kapitalertragsteuerpflichtig - und zwar unabhängig von der Haltedauer. Anders als bei Immobilien gibt es für Wertpapiere seit 2009 keine Spekulationsfrist mehr: Auch wer eine Aktie zehn Jahre hält, versteuert den Gewinn beim Verkauf. Besteuert wird nur der realisierte Gewinn - solange du nicht verkaufst, fällt keine Steuer auf Kurssteigerungen an (Ausnahme: die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds).

Ein Beispiel

Du kaufst Aktien für 8.000 € und verkaufst sie später für 11.000 €. Der Kursgewinn beträgt 3.000 €. Auf diesen Gewinn fällt - oberhalb des Sparer-Pauschbetrags - Kapitalertragsteuer an.

Wichtige Hinweise

  • Nur realisierte Kursgewinne (nach Verkauf) sind steuerpflichtig; reine Buchgewinne im Depot nicht.
  • Kursverluste lassen sich im Rahmen der Verlustverrechnung gegen Kursgewinne aufrechnen.
  • Bei Fonds und ETFs kann die Teilfreistellung einen Teil des Kursgewinns steuerfrei stellen.

← Alle Begriffe im Finanzlexikon