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Steuern & Abgaben

Teilfreistellung

Definition

Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei - bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60/80 %. Sie gleicht aus, dass Fonds seit 2018 bereits auf Fondsebene Steuern zahlen.

Auch bekannt als: Teilfreistellungsquote

Warum ein Teil der Fondserträge steuerfrei ist

Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds bereits auf Fondsebene Steuern - etwa 15 % Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden. Würden Anleger ihre Erträge dann noch voll mit Abgeltungsteuer versteuern, läge eine Doppelbelastung vor. Der Ausgleich ist die Teilfreistellung: Ein fester Anteil aller Erträge - Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne - bleibt beim Anleger steuerfrei.

Die Quoten: 30 % bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienquote - dazu zählen alle klassischen Aktien-ETFs), 15 % bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktien), 60-80 % bei Immobilienfonds, 0 % bei reinen Anleihefonds.

Ein Praxisbeispiel

Verkauf von Welt-ETF-Anteilen mit 10.000 € Gewinn: Dank 30 % Teilfreistellung sind nur 7.000 € steuerpflichtig. Darauf fallen rund 26,4 % Abgeltungsteuer an - etwa 1.848 € statt 2.640 € ohne Freistellung: knapp 800 € gespart, automatisch von der Depotbank berücksichtigt. Effektiv liegt die Steuerlast auf Aktien-ETF-Gewinne damit bei rund 18,5 % statt 26,4 % - ein Grund, warum das Argument "ETF-Steuern fressen alles auf" so nicht stimmt.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Die Teilfreistellung als Bonus verstehen: Sie kompensiert die Vorbelastung auf Fondsebene - ein Geschenk ist sie nicht, aber sie macht die Fondsbesteuerung fair und einfach.
  • Fondskategorie ignorieren: Ein "defensiver" Mischfonds mit 20 % Aktien bekommt 0 % Freistellung - die Aktienquote laut Anlagebedingungen entscheidet, nicht der Marketingname.
  • Swap-ETF-Mythen weitertragen: Auch synthetisch replizierende Aktien-ETFs erhalten die 30 %, sofern die Anlagebedingungen die Aktienquote festschreiben - das ist heute Standard.
  • Beim Vergleich Netto mit Brutto mischen: Wer Fonds gegen Einzelaktien oder Anleihen vergleicht, muss die unterschiedlichen Freistellungen einrechnen.

Wichtige Hinweise

  • Die Teilfreistellung wird von deutschen Depotbanken vollautomatisch angewendet - es ist nichts zu beantragen.
  • Quoten und Regeln sind Gesetzeslage und können sich ändern; für große Umschichtungen den aktuellen Stand prüfen.

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