Steuern & Abgaben
Einkommensteuer
Definition
Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen natürlicher Personen - aus Arbeit, Selbstständigkeit, Vermietung und mehr. Der Tarif ist progressiv: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen vom Grundfreibetrag (0 %) bis zum Spitzensteuersatz. Bei Arbeitnehmern wird sie als Lohnsteuer direkt einbehalten.
Auch bekannt als: Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Grenzsteuersatz
Wie die Einkommensteuer funktioniert
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Privatpersonen. Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen - Bruttoeinkünfte minus Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der Tarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag (gut 12.000 €) fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz von 14 % schrittweise bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab ca. 68.000 €) bzw. 45 % ("Reichensteuer" ab ca. 280.000 €).
Der wichtigste Denkfehler-Vermeider: Der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz (Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro) und Durchschnittssteuersatz (Steuer geteilt durch Gesamteinkommen). Bei Arbeitnehmern behält der Arbeitgeber die Steuer als Lohnsteuer direkt ein - sie ist keine eigene Steuerart, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer.
Ein Praxisbeispiel
Eine Angestellte mit 50.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt (vereinfacht) rund 10.900 € Einkommensteuer - Durchschnittssteuersatz etwa 22 %, Grenzsteuersatz aber schon rund 38 %. Bekommt sie 2.000 € Gehaltserhöhung, gehen davon ~760 € an den Fiskus - von der Erhöhung bleibt trotzdem deutlich mehr als die Hälfte. Der Grenzsteuersatz ist zugleich der Hebel vieler Vorsorge-Entscheidungen: Absetzbare Beiträge (z. B. Rürup-Rente) sparen Steuern genau in Höhe dieses Satzes.
Typische Fehler und Missverständnisse
- "Mehr Brutto lohnt sich nicht, ich rutsche in die nächste Stufe": Falsch - die Progression wirkt nur auf den ZUSATZverdienst, nie rückwirkend auf das gesamte Einkommen. Netto bleibt von jeder Erhöhung etwas übrig.
- Steuerklasse mit Steuerlast verwechseln: Die Steuerklasse steuert nur den unterjährigen Lohnsteuer-Einbehalt - die endgültige Steuer ergibt sich aus der Jahreserklärung; zu viel Gezahltes kommt zurück.
- Keine Steuererklärung abgeben: Arbeitnehmer erhalten im Schnitt vierstellige Erstattungen - Werbungskosten, Fahrtwege, Homeoffice und Vorsorge machen sich bezahlt.
- Kapitalerträge hier einsortieren: Zinsen und Kursgewinne laufen separat über die Abgeltungsteuer (pauschal ~26 %), nicht über den progressiven Tarif - außer die Günstigerprüfung lohnt.
Wichtige Hinweise
- Tarifwerte (Grundfreibetrag, Eckwerte) werden regelmäßig angepasst - konkrete Berechnungen immer mit aktuellen Zahlen.
- Diese Erklärung ersetzt keine Steuerberatung; bei komplexen Fällen (Selbstständigkeit, Vermietung) lohnt professionelle Hilfe.
Verwandte Begriffe
Nettoeinkommen
Das, was vom Bruttogehalt nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich ankommt.
Begriff verstehen →Abgeltungsteuer
Die pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Begriff verstehen →Rürup-Rente
Die Basisrente mit hohem Steuerabzug - gedacht vor allem für Selbstständige und Gutverdiener.
Begriff verstehen →