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Steuern & Abgaben

Einkommensteuer

Definition

Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen natürlicher Personen - aus Arbeit, Selbstständigkeit, Vermietung und mehr. Der Tarif ist progressiv: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen vom Grundfreibetrag (0 %) bis zum Spitzensteuersatz. Bei Arbeitnehmern wird sie als Lohnsteuer direkt einbehalten.

Auch bekannt als: Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Grenzsteuersatz

Wie die Einkommensteuer funktioniert

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Privatpersonen. Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen - Bruttoeinkünfte minus Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der Tarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag (gut 12.000 €) fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz von 14 % schrittweise bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab ca. 68.000 €) bzw. 45 % ("Reichensteuer" ab ca. 280.000 €).

Der wichtigste Denkfehler-Vermeider: Der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz (Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro) und Durchschnittssteuersatz (Steuer geteilt durch Gesamteinkommen). Bei Arbeitnehmern behält der Arbeitgeber die Steuer als Lohnsteuer direkt ein - sie ist keine eigene Steuerart, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer.

Ein Praxisbeispiel

Eine Angestellte mit 50.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt (vereinfacht) rund 10.900 € Einkommensteuer - Durchschnittssteuersatz etwa 22 %, Grenzsteuersatz aber schon rund 38 %. Bekommt sie 2.000 € Gehaltserhöhung, gehen davon ~760 € an den Fiskus - von der Erhöhung bleibt trotzdem deutlich mehr als die Hälfte. Der Grenzsteuersatz ist zugleich der Hebel vieler Vorsorge-Entscheidungen: Absetzbare Beiträge (z. B. Rürup-Rente) sparen Steuern genau in Höhe dieses Satzes.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • "Mehr Brutto lohnt sich nicht, ich rutsche in die nächste Stufe": Falsch - die Progression wirkt nur auf den ZUSATZverdienst, nie rückwirkend auf das gesamte Einkommen. Netto bleibt von jeder Erhöhung etwas übrig.
  • Steuerklasse mit Steuerlast verwechseln: Die Steuerklasse steuert nur den unterjährigen Lohnsteuer-Einbehalt - die endgültige Steuer ergibt sich aus der Jahreserklärung; zu viel Gezahltes kommt zurück.
  • Keine Steuererklärung abgeben: Arbeitnehmer erhalten im Schnitt vierstellige Erstattungen - Werbungskosten, Fahrtwege, Homeoffice und Vorsorge machen sich bezahlt.
  • Kapitalerträge hier einsortieren: Zinsen und Kursgewinne laufen separat über die Abgeltungsteuer (pauschal ~26 %), nicht über den progressiven Tarif - außer die Günstigerprüfung lohnt.

Wichtige Hinweise

  • Tarifwerte (Grundfreibetrag, Eckwerte) werden regelmäßig angepasst - konkrete Berechnungen immer mit aktuellen Zahlen.
  • Diese Erklärung ersetzt keine Steuerberatung; bei komplexen Fällen (Selbstständigkeit, Vermietung) lohnt professionelle Hilfe.

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