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Steuern & Abgaben

Solidaritätszuschlag

Definition

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die festgesetzte Einkommen- bzw. Kapitalertragsteuer. Bei der Einkommensteuer ist er für die meisten Steuerzahler entfallen, auf Kapitalerträge wird er jedoch weiterhin in voller Höhe erhoben.

Auch bekannt als: Soli, Solidaritätszuschlags

Was der Solidaritätszuschlag ist

Der Solidaritätszuschlag - kurz "Soli" - ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Kapitalertragsteuer. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten Steuer, nicht des Einkommens oder Gewinns. Ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt, ist er bei der regulären Einkommensteuer seit 2021 für rund 90 % der Steuerzahler entfallen.

Soli auf Kapitalerträge

Anders als bei der Lohn- und Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge weiterhin für alle erhoben. Bei der Abgeltungsteuer von 25 % entspricht der Soli von 5,5 % dieser Steuer einem Aufschlag von 1,375 % auf den steuerpflichtigen Gewinn.

Ein Beispiel

Fallen auf einen Kapitalgewinn 1.000 € Kapitalertragsteuer an, beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % davon, also 55 €. Zusammen sind das 1.055 € - noch ohne eine eventuelle Kirchensteuer.

Wichtige Hinweise

  • Der Soli wird immer auf die Steuer berechnet, nie direkt auf den Gewinn.
  • Auf Kapitalerträge lässt er sich nicht über die Freigrenze der Einkommensteuer vermeiden - er fällt an, sobald Kapitalertragsteuer anfällt.
  • Der Sparer-Pauschbetrag senkt indirekt auch den Soli, weil er die Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer verringert.

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