Kapital-Online

Kredite & Finanzierung

Vorfälligkeitsentschädigung

Definition

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank verlangen darf, wenn ein Darlehen vorzeitig während der Zinsbindung zurückgezahlt wird. Sie ersetzt der Bank den entgangenen Zinsgewinn - bei Immobilienkrediten oft ein fünfstelliger Betrag.

Auch bekannt als: Vorfälligkeitsentgelt

Warum die Bank Entschädigung verlangen darf

Eine Zinsbindung bindet beide Seiten: Du bekommst Zinssicherheit, die Bank kalkuliert fest mit deinen Zinszahlungen und refinanziert sich entsprechend. Zahlst du das Darlehen vorzeitig zurück - etwa weil die Immobilie verkauft wird -, entgeht der Bank ihr eingeplanter Zinsgewinn. Diesen Schaden darf sie sich als Vorfälligkeitsentschädigung ersetzen lassen. Die Höhe hängt vor allem von drei Faktoren ab: Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und der Differenz zwischen deinem Vertragszins und dem aktuellen Zinsniveau.

Besonders teuer wird es, wenn die Marktzinsen seit Abschluss gefallen sind - dann kann die Bank das zurückgezahlte Geld nur schlechter wiederanlegen, und die Entschädigung steigt.

Ein Praxisbeispiel

Ehepaar F. verkauft nach einer Scheidung das Haus: 280.000 € Restschuld, noch 6 Jahre Zinsbindung zu 3,9 %, aktuelles Zinsniveau 2,5 %. Die Vorfälligkeitsentschädigung liegt in der Größenordnung von 18.000-22.000 € - Geld, das vom Verkaufserlös abgeht. Wichtige Ausnahme: Bei berechtigtem Interesse (insbesondere Immobilienverkauf) MUSS die Bank die vorzeitige Rückzahlung akzeptieren - aber eben gegen Entschädigung. Bei reiner Umschuldung wegen besserer Zinsen darf sie sogar ganz ablehnen.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Das 10-Jahres-Recht nicht kennen: Nach § 489 BGB kannst du jedes Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Frist kündigen - dann fällt KEINE Vorfälligkeitsentschädigung an. Vor teuren Ablösungen immer prüfen, wie weit die 10 Jahre sind.
  • Ratenkredite gleichsetzen: Bei Verbraucherkrediten ist die Entschädigung gesetzlich gedeckelt (max. 1 % der Restschuld, bzw. 0,5 % bei unter einem Jahr Restlaufzeit) - vorzeitige Rückzahlung ist dort fast immer günstig.
  • Berechnung ungeprüft akzeptieren: Bankberechnungen enthalten regelmäßig Fehler (z. B. nicht berücksichtigte Sondertilgungsrechte, die die Entschädigung senken müssten) - Verbraucherzentralen prüfen gegen kleine Gebühr.
  • Alternativen übersehen: Bei Verkauf und Neukauf kann ein Pfandtausch (Objektwechsel der Grundschuld) die Entschädigung ganz vermeiden - die Finanzierung zieht mit um.

Wichtige Hinweise

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder Pflichtangaben im Vertrag können die Entschädigung entfallen lassen - bei großen Summen anwaltlich prüfen lassen.
  • Sondertilgungsrechte konsequent nutzen senkt die Restschuld und damit jede künftige Entschädigung.

← Alle Begriffe im Finanzlexikon