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Versicherungen

Kapitallebensversicherung

Definition

Die Kapitallebensversicherung kombiniert einen Todesfallschutz mit einem Sparvertrag: Ein Teil des Beitrags wird angelegt und am Laufzeitende ausgezahlt. Wegen hoher Kosten und niedriger Verzinsung gilt die Kombination heute meist als unterlegen gegenüber getrenntem Schutz und Sparen.

Auch bekannt als: Lebensversicherung, Kapital-Lebensversicherung

Zwei Produkte in einem Vertrag

Die Kapitallebensversicherung war jahrzehntelang das Standardprodukt deutscher Vorsorge: Ein Vertrag, der im Todesfall die Familie absichert UND am Ende der Laufzeit ein Kapital auszahlt. Der Beitrag teilt sich in Risikoschutz, Kosten und Sparanteil; der Sparanteil wird vom Versicherer überwiegend sicher (und damit renditearm) angelegt und mit einem Garantiezins plus Überschussbeteiligung verzinst.

Das Konstruktionsproblem: Die Kombination macht beides schlechter. Der Todesfallschutz ist teurer als eine reine Risikolebensversicherung, und die Sparrendite leidet unter Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Sicherheitszwang der Anlage. Für Neuabschlüsse gilt deshalb fast immer der Grundsatz: Versichern und Sparen trennen - Risikoschutz über die Risikoleben, Vermögensaufbau über günstige ETF-Sparpläne.

Ein Praxisbeispiel

Ein 30-Jähriger zahlt 30 Jahre lang 200 € monatlich (72.000 € Einzahlung). In einer klassischen Kapitallebensversicherung mit effektiv ~2 % Rendite nach Kosten stehen am Ende rund 98.000 €. Die getrennte Lösung - Risikolebensversicherung für ~15 € plus 185 € in einen Welt-ETF-Sparplan mit 6 % - erreicht etwa 185.000 €. Selbst bei nur 4 % ETF-Rendite bleibt die Trennung deutlich vorn. Die Kombination bezahlt man mit mehreren zehntausend Euro Endvermögen.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Altverträge reflexhaft kündigen: Verträge aus den 1990ern/2000ern haben teils 3-4 % Garantiezins - solche Konditionen gibt es nie wieder. Vor jeder Kündigung Garantiezins, Rückkaufswert und Steuerstatus prüfen; oft ist Behalten oder Beitragsfreistellung klüger.
  • Rückkaufswert unterschätzen: Bei früher Kündigung liegt der Rückkaufswert wegen der vorab verrechneten Abschlusskosten oft unter den Einzahlungen - der Verlust ist real.
  • Steuerprivileg pauschal erwarten: Steuerfreie Auszahlung gilt nur für Altverträge (Abschluss vor 2005, Bedingungen erfüllt); neuere Verträge werden (teils hälftig) besteuert.
  • "Garantie" mit Werterhalt verwechseln: Garantiert sind nominale Beträge - nach 30 Jahren Inflation ist deren Kaufkraft deutlich geringer.

Wichtige Hinweise

  • Wer einen laufenden Vertrag bewerten will: Rückkaufswert und garantierte Ablaufleistung beim Versicherer anfordern und die effektive Restrendite rechnen (der Renditerechner hilft).
  • Verkauf auf dem Zweitmarkt kann mehr bringen als Kündigung - Angebote vergleichen.

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