Kapital-Online

Kredite & Finanzierung

Bearbeitungsgebühr

Definition

Eine Bearbeitungsgebühr ist ein einmaliges, laufzeitunabhängiges Entgelt, das eine Bank für die Bearbeitung eines Kredits berechnet. Bei Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden, dass solche Gebühren in der Regel unzulässig sind.

Auch bekannt als: Bearbeitungsgebühren, Bearbeitungsentgelt

Was eine Bearbeitungsgebühr ist

Eine Bearbeitungsgebühr ist ein einmaliges Entgelt, das eine Bank zusätzlich zu den Zinsen für die Bearbeitung und Vergabe eines Kredits berechnet. Sie ist laufzeitunabhängig und fällt in der Regel gleich zu Beginn an - oft als Prozentsatz der Kreditsumme oder als fester Betrag.

Das BGH-Urteil von 2014

Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass formularmäßige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig sind. Die Begründung: Die Bearbeitung eines Kredits erfolgt im eigenen Interesse der Bank und darf nicht gesondert auf den Kunden abgewälzt werden. Seitdem verlangen Banken für klassische Ratenkredite in der Regel keine Bearbeitungsgebühren mehr; bereits gezahlte Gebühren aus Altverträgen konnten teilweise zurückgefordert werden.

Bedeutung für den Kreditvergleich

Wo eine Bearbeitungsgebühr oder ein vergleichbares Pflichtentgelt anfällt, muss es laut Preisangabenverordnung in den effektiven Jahreszins einfließen. Deshalb ist der effektive Jahreszins die verlässlichere Vergleichsgröße als der reine Sollzins: Er enthält solche Kosten bereits.

Wichtige Hinweise

  • Bei neuen Verbraucherkrediten sind separate Bearbeitungsgebühren die Ausnahme - taucht eine auf, lohnt ein genauer Blick.
  • Nicht zu verwechseln mit einem Disagio (Auszahlungsabschlag), das vor allem bei Baufinanzierungen vorkommt.
  • Ein fairer Vergleich orientiert sich an den Gesamtkosten inklusive aller Gebühren, nicht an der Monatsrate allein.

← Alle Begriffe im Finanzlexikon