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Geldanlage & Börse

Sondervermögen

Definition

Sondervermögen bezeichnet das rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennte Anlegergeld eines Investmentfonds. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft fällt es nicht in die Insolvenzmasse - die Anlagen der Fondsanleger bleiben geschützt.

Warum Fondsvermögen besonders geschützt ist

Wer einem Unternehmen Geld gibt, trägt normalerweise dessen Pleiterisiko. Bei Investmentfonds und ETFs gilt das ausdrücklich nicht - dank des Konstrukts Sondervermögen: Das Geld der Anleger und die damit gekauften Wertpapiere sind gesetzlich strikt vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt und werden von einer unabhängigen Verwahrstelle gehalten. Die Fondsgesellschaft verwaltet das Vermögen nur - sie besitzt es nicht.

Geht die Gesellschaft insolvent, gehört das Fondsvermögen weiterhin den Anlegern: Es wird an eine andere Gesellschaft übertragen oder abgewickelt und ausgezahlt. Dasselbe gilt für die Pleite von Broker oder Depotbank - Wertpapiere im Depot sind kein Teil von deren Insolvenzmasse.

Ein Praxisbeispiel

Angenommen, der Anbieter deines Welt-ETFs mit 50.000 € Depotwert geht insolvent. Dein Geld steckt nicht "im Unternehmen", sondern in den rund 1.400 Aktien des Index, verwahrt bei der unabhängigen Verwahrstelle. Der Fonds wird auf einen anderen Anbieter übertragen oder aufgelöst und der Gegenwert ausgezahlt - du verlierst schlimmstenfalls etwas Zeit, nicht dein Vermögen. Zum Vergleich: Bankguthaben wären in einer Bankenpleite nur bis 100.000 € über die Einlagensicherung geschützt.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Sondervermögen mit Kursgarantie verwechseln: Der Schutz gilt gegen die Pleite des Anbieters - nicht gegen Marktverluste. Fällt der Index, fällt der Fonds.
  • Alle Produkte gleichsetzen: ETCs, Zertifikate und viele "ETF-ähnliche" Produkte sind rechtlich Schuldverschreibungen - dort trägst du sehr wohl das Emittentenrisiko. Der Begriff im Verkaufsprospekt entscheidet, nicht die Optik.
  • Einlagensicherung und Sondervermögen vermischen: Kontoguthaben schützt die Einlagensicherung (bis 100.000 €), Fondsanteile schützt das Sondervermögen (unbegrenzt) - zwei verschiedene Mechanismen für zwei verschiedene Vermögensarten.

Wichtige Hinweise

  • Auch das Verrechnungskonto beim Broker ist kein Sondervermögen - dort gilt die Einlagensicherung.
  • Bei Fonds mit Wertpapierleihe bestehen kleine Zusatzrisiken, die durch Sicherheiten begrenzt werden - für Privatanleger in der Praxis untergeordnet.

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