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Grunderwerbsteuer

Definition

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Ländersteuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien anfällt. Der Satz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und ist der größte Posten der Kaufnebenkosten.

Wie die Grunderwerbsteuer funktioniert

Wer in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, zahlt darauf eine einmalige Steuer an das Bundesland - die Grunderwerbsteuer. Seit die Länder den Satz selbst festlegen dürfen, reicht die Spanne von 3,5 % (z. B. Bayern) bis 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein). Beim selben 400.000-€-Haus liegen damit zwischen dem günstigsten und teuersten Bundesland 12.000 € Unterschied.

Der Ablauf: Nach dem Notartermin meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt, das den Steuerbescheid schickt. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus - ohne sie wirst du nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. An dieser Steuer führt also kein Weg vorbei.

Ein Praxisbeispiel

Wohnungskauf in Hamburg (5,5 %) für 350.000 €: Die Grunderwerbsteuer beträgt 19.250 €, fällig wenige Wochen nach dem Notartermin. Ein legaler Spar-Hebel: Bewegliches Zubehör wie Einbauküche, Sauna oder Markisen gehört nicht zum Grundstück - wird es im Kaufvertrag separat mit realistischem Wert ausgewiesen (z. B. 15.000 € für die Küche), fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an: 825 € gespart. Wichtig: realistische Werte, sonst drohen Rückfragen des Finanzamts, und die Bank finanziert den Zubehöranteil ggf. nicht mit.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Mit Grundsteuer verwechseln: Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an, die Grundsteuer jährlich fürs Besitzen - zwei völlig verschiedene Steuern.
  • Die Fälligkeit unterschätzen: Der Bescheid kommt schnell und die Zahlungsfrist ist kurz (ein Monat) - der Betrag muss beim Kauf liquide bereitliegen.
  • Steuer mitfinanzieren wollen: Als Teil der Kaufnebenkosten schafft sie keinen Gegenwert - sie gehört ins Eigenkapital-Budget.
  • Zubehör-Trick übertreiben: Fantasiewerte für Möbel sind Steuerhinterziehung - nur echte, belegbare Werte ansetzen.

Wichtige Hinweise

  • Die Steuersätze ändern sich immer wieder (einige Länder haben zuletzt gesenkt oder Freibeträge diskutiert) - vor dem Kauf den aktuellen Satz prüfen.
  • Verkäufe zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern-Kinder) und Erbschaften/Schenkungen sind von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.

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