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Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Definition

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist Altersvorsorge über den Arbeitgeber, meist per Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts fließt steuer- und sozialabgabenfrei in einen Vorsorgevertrag; der Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss geben.

Auch bekannt als: bAV, Betriebsrente, Entgeltumwandlung, Direktversicherung

Wie die bAV funktioniert

Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparst du direkt aus dem Bruttogehalt: Per Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Lohns vor Steuern und Sozialabgaben in einen Vorsorgevertrag (meist eine Direktversicherung). Bis zu bestimmten Grenzen (rund 4 % bzw. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze) bleiben die Beiträge steuer- und teilweise sozialabgabenfrei. Seit 2022 gilt zudem flächendeckend: Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss zahlen, weil er selbst Sozialabgaben spart - viele geben freiwillig mehr.

Jeder Angestellte hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Die Auszahlung erfolgt im Alter als Betriebsrente oder Einmalkapital - dann nachgelagert versteuert und (für gesetzlich Versicherte) mit Kranken- und Pflegebeiträgen belastet.

Ein Praxisbeispiel

Angestellte, 3.500 € brutto, wandelt 100 € um: Wegen gesparter Steuern und Abgaben sinkt ihr Netto nur um etwa 55 €. Dazu kommen 15 € Pflichtzuschuss des Arbeitgebers - im Vertrag landen 115 €, die sie netto 55 € kosten. Klingt hervorragend - die Gegenrechnung kommt im Alter: Auf die Betriebsrente fallen Steuern und volle Krankenkassenbeiträge an (oberhalb eines Freibetrags), und durch das reduzierte Bruttogehalt sinken die Ansprüche an die gesetzliche Rente leicht. Ob die bAV netto gewinnt, hängt stark von Arbeitgeberzuschuss und Vertragskosten ab: Ab etwa 20-30 % Zuschuss ist sie fast immer attraktiv.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Brutto-Ersparnis mit Rendite verwechseln: Der Abgabenvorteil heute wird teilweise durch Abgaben im Alter zurückgeholt - die ehrliche Rechnung vergleicht Netto-Einzahlung mit Netto-Rente.
  • Teure Verträge ignorieren: Viele bAV-Policen haben hohe Kosten und magere Garantien - der Arbeitgeberzuschuss muss das erst einmal ausgleichen.
  • Jobwechsel nicht bedenken: Der neue Arbeitgeber muss den alten Vertrag nicht fortführen - es drohen beitragsfreie "Mini-Verträge". Übertragbarkeit vor Abschluss klären.
  • bAV als Komplettlösung sehen: Sie ist ein Baustein neben gesetzlicher Rente und privater Vorsorge - Klumpenbildung in einem teuren Vertrag vermeiden.

Wichtige Hinweise

  • Faustregel: hoher Arbeitgeberzuschuss + günstiger Gruppenvertrag = mitnehmen; magerer Pflichtzuschuss + teure Police = private Alternative rechnen.
  • Steuer- und Abgabenregeln der bAV ändern sich immer wieder - vor Abschluss den aktuellen Stand prüfen.

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